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VG Stuttgart, 13.02.2003 - 8 K 3917/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- forsea.de
Verhältnismäßigkeit der Kosten - Versorgung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich
Auszug aus VG Stuttgart, 13.02.2003 - 8 K 3917/02
seine Wahl nicht mehr im rechten Verhältnis steht, dass sich die Frage nach der (Un-)Verhältnismäßigkeit wunschbedingter Mehrkosten also nicht in einem rein rechnerischen Kostenvergleich erschöpft, sondern der Mehrkostenvorbehalt vielmehr auch eine wertende Betrachtungsweise verlangt (Urteil vom 17.11.1994, BVerwGE 97, 110; dort für den Fall eines Wohnungswechsels). - VGH Baden-Württemberg, 11.08.1998 - 7 S 1171/98
Hilfe zur häuslichen Pflege
Auszug aus VG Stuttgart, 13.02.2003 - 8 K 3917/02
Keiner Entscheidung bedarf des weiteren die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob es sich bei den von der ... hier angebotenen betreuten Wohnungen um "Einrichtungen" i.S. des § 3 a BSHG handelt (zu den Kriterien vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 11.08.1998, FEVS 49, 250). - VGH Baden-Württemberg, 25.02.2000 - 7 S 2920/99
Prüfung unverhältnismäßiger Mehrkosten auch im Rahmen der Übergangsregelung des …
Auszug aus VG Stuttgart, 13.02.2003 - 8 K 3917/02
Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 25.02.2000 (FEVS 52, 116) Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 96 v.H. grundsätzlich als "unverhältnismäßig" i.S. von § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG angesehen.